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   BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14   

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https://dejure.org/2015,9507
BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14 (https://dejure.org/2015,9507)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - 3 StR 546/14 (https://dejure.org/2015,9507)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14 (https://dejure.org/2015,9507)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; § 56 StGB
    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei einheitlicher Veräußerung von Erträgen aus mehreren Anbauvorgängen; vollendetes Handeltreiben bereits bei Anpflanzung der Setzlinge mit dem Ziel der späteren Ernte zum Zweck des gewinnbringenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 53 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Mehrfaches Handeltreiben durch sukzessiven Verkauf von Marihuana aus einer Cannabis-Plantage mit Pflanzen unterschiedlicher Reifungsgrade

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Mehrfaches Handeltreiben durch sukzessiven Verkauf von Marihuana aus einer Cannabis-Plantage mit Pflanzen unterschiedlicher Reifungsgrade

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 2
    Beschränkung der Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hanfanbau - und das Handeltreiben

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Der Verbrechenstatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist dabei verwirklicht, wenn mit der Aufzucht der Pflanzen eine nicht geringe Menge des Betäubungsmittels erzielt werden soll (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99).

    Werden mehrfach hintereinander die abgeernteten Pflanzen aus einem Anbauvorgang jeweils verkauft, so sind mehrere selbständige Taten des Handeltreibens gegeben (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650, und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 14, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

    Werden andererseits mehrere der durch die einzelnen Anbauvorgänge erzielten Erträge in einem einheitlichen Umsatzgeschäft veräußert, so führt dies jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle des Handeltreibens zu einer Tat des Handeltreibens (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 31, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

    Demgemäß geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bereits die Aufzucht von Cannabispflanzen den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen kann, wenn der Anbau - wie hier - auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Werden mehrfach hintereinander die abgeernteten Pflanzen aus einem Anbauvorgang jeweils verkauft, so sind mehrere selbständige Taten des Handeltreibens gegeben (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650, und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 14, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

    Werden andererseits mehrere der durch die einzelnen Anbauvorgänge erzielten Erträge in einem einheitlichen Umsatzgeschäft veräußert, so führt dies jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle des Handeltreibens zu einer Tat des Handeltreibens (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 31, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält revisionsgerichtlicher Nachprüfung (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387) stand.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Der Begriff des Handeltreibens ist umfassend dahin zu verstehen, dass er jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit umfasst, soweit es sich nicht lediglich um typische Vorbereitungen handelt, die weit im Vorfeld des beabsichtigten Güterumsatzes liegen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 265 f.).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Der Strafausspruch des Landgerichts hält - auch in Ansehung der insoweit nur eingeschränkten Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337 mwN) - rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    a) Der Anbau von Cannabis-Pflanzen, der auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt, erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Werden mehrfach hintereinander die abgeernteten Pflanzen aus einem Anbauvorgang jeweils verkauft, so sind mehrere selbständige Taten des Handeltreibens gegeben (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650, und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 14, insoweit in BGHSt 58, 99 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 355/13

    Strafzumessung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (widersprüchliche

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Damit hat die Strafkammer in unzulässiger Weise Gesichtspunkte der Strafbemessung im Sinne der Ermittlung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung vermischt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; vgl. für den umgekehrten Fall BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 3).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Auch der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45).
  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
    Die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße stellt keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    Mit ihm konkretisiert sich die Tat des Handeltreibens und trennt die zur Erzeugung des verkauften Betäubungsmittels notwendigen Anbauvorgänge von denen, die der Herstellung der nächsten Lieferung und damit der nächsten Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dienen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 546/14, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2).

    Denn daraus folgt nur eine Gleichzeitigkeit der Anbauvorgänge im Sinne einer zeitlichen Überschneidung, die für eine tateinheitliche Verbindung als solche nicht ausreicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, aaO; Beschluss vom 28. März 2018 ? 2 StR 176/17 mwN).

    Denn der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, aaO; 10 11 12 Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, aaO; vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414, 415; vom 10. Oktober 2019 - 4 StR 329/19, NStZ-RR 2020, 82, 83).

    cc) Die Urteilsgründe belegen auch nicht, dass sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen überschnitten und die festgestellten Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln deshalb zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, aaO; Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 4 ff., 8 ff.).

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Denn im Unterschied zu den übrigen Taten, bei denen jeweils der gesonderte Verkauf der abgeernteten Pflanzen eines Anbauvorgangs durch den Angeklagten L. unter Ausschluss einer Vermischung mit Ernten aus weiteren Räumen der Plantage mit der Folge der rechtsfehlerfreien Annahme von Tatmehrheit (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2; Beschlüsse vom 28. März 2018 - 2 StR 176/17 und vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18) festgestellt ist, kann ein gemeinsamer Verkauf des aus den Ernten der in den Räumen Nr. 6 und Nr. 10 gewonnenen Marihuanas angesichts der festgestellten, im engen zeitlichen Kontext liegenden Erntezeitpunkte und der Feststellungen zum Verkaufsgeschehen nicht ausgeschlossen werden.

    Jedenfalls die Vermischung der Ernten und deren anschließender gemeinsamer Verkauf führt zur Annahme einer Tat (Bewertungseinheit) des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge des Angeklagten L. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 und vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14).

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Mit ihm konkretisiert sich die Tat des Handeltreibens und trennt die zur Erzeugung des verkauften Betäubungsmittels notwendigen Anbauvorgänge von denen ab, die der Herstellung der nächsten Lieferung und damit der nächsten Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dienen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 546/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Der Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist rechtsfehlerfrei (zu den Konkurrenzen bei mehreren Anbauvorgängen siehe BGH, Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2 mwN; vom 28. März 2018 ? 2 StR 176/17, juris, Rn. 10; Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19, NStZ-RR 2019, 218, 219).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 329/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar hat grundsätzlich der gleichzeitige Besitz bereits abgeernteten Blütenmaterials und noch im Wachstum befindlicher Cannabispflanzen allein nicht die Kraft, getrennte Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, BeckRS 2019, 5128, Rn. 14; BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, BeckRS 2015, 8389, Rn. 10).
  • LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
    Auch der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten andererseits hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH Urteil vom 19. Februar 2015, 3 StR 546/14).
  • LG Kleve, 14.11.2022 - 120 Qs 71/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Übernahme und Transport von Setzlingen

    Der Verbrechenstatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist dabei verwirklicht, wenn mit der Aufzucht der Pflanzen eine nicht geringe Menge des Betäubungsmittels erzielt werden soll (BGH, Urteil vom 19.02.2015 - 3 StR 546/14 -, Rn. 9, juris, mit weiteren Nachweisen).
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